Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

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Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

 

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1 und 17 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25. Mai 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 566), des § 45 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Art. 2 Ges. v. 22. April 2021 (GVOBl. S. 430), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 3 Ges. v. 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) und § 10 i.V.m. §§ 1 und 5 der Satzung über die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Altenholz (Straßenreinigungssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2021 folgende Satzung erlassen:

Benutzungsgebühren Gemeindezentrum

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Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 15.12.2021 wird nachstehende Satzung erlassen:

Satzung der Gemeinde Altenholz über die Erhebung von Benutzungsgebühren
bei Vergabe von Räumlichkeiten des Gemeindezentrums Altenholz
(Benutzungsgebührensatzung)

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die vollständige Satzung finden Sie in der folgenden PDF-Datei: pdfBenutzungsgebührensatzung (PDF-Datei, 135 kB)