Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Altenholz nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 28. Januar 2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet „südlich der Langkoppel, nordwestlich der Industriebahn und östlich der Altenholzer Straße" und die Begründung liegen
vom 9. März 2015 bis 10. April 2015
in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:
Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
öffentlich aus.