Satzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 126 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie des § 47 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.06.2021 folgende Satzung erlassen:

Allein aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Satzung auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

§ 1

(1) Alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb des Gemeindegebietes, die durch Beschluss der Gemeindevertretung eine Namensbezeichnung erhalten haben, werden durch weiße Straßenschilder mit schwarzer Beschriftung gekennzeichnet. Die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Schilder erfolgt durch die Gemeinde.
(2) Die Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigten und Besitzer von Grundstücken oder Baulichkeiten aller Art haben das Anbringen der Schilder an den Gebäuden oder Einfriedigungen oder das Aufstellen dazu erforderlicher Vorrichtungen auf dem Grundstück ohne Entschädigung zu dulden.

Haushaltssatzung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz

für das Haushaltsjahr 2021 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13. Januar 2021 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: