8. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung)

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Aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.9.2018 folgende 8. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern erlassen:

Bekanntmachung des Beschlusses über die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Altenholz

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B36 1 Lageplan

Bekanntmachung des Beschlusses über die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich des „Nord-Ostsee-Kanals", westlich der Gemeindegrenze mit den Straßen „Knooper Landstraße", „Friedrich-Voß-Ufer" und „Hoheneck" für den Bereich der „Villa Hoheneck" im Verfahren nach § 13a BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.3.2018 die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich des „Nord-Ostsee-Kanals", westlich der Gemeindegrenze mit den Straßen „Knooper Landstraße", „Friedrich-Voß-Ufer" und „Hoheneck" für den Bereich der „Villa Hoheneck", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) im Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum II

Der bestehende Landschaftsrahmenplan III aus dem Jahr 2000 ist aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. neu gefasst worden. Aus dem alten Planungsraum III ist der neue Planungsraum II geworden. Hierzu gehören unverändert die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie die Städte Kiel und Neumünster.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes II bestehend aus drei Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann im Bau- und Ordnungsamt des Rathaus der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, während der Öffnungszeiten, montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, in Zimmer 208 eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019.

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes II berührt werden, kann der Gemeinde Altenholz unter oben genannter Adresse oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu ein Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesandt werden.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Der bestehende Landschaftsrahmenplan III verliert am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplans II im Amtsblatt Schleswig-Holstein seine Gültigkeit.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans II und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

Altenholz, 18.9.2018

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister

Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

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Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.1.2018 (GVOBL. Schl.-H. S. 6), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 13.6.2018 und mit der Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 25.6.2018 folgende 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen: