Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Dataport AöR nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

B19 2Lageplan – Darstellung des PlangeltungsbereichsDer von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 1. Februar 2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Dataport AöR nördlich der Straßen „Aukamp" und „Rehmkamp" und westlich der „Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung" und des Appartement-Parks und die Begründung liegen

vom 20. Februar 2017 bis 20. März 2017

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat im Rahmen einer Bürgerinformation am 3. November 2016 stattgefunden. Nachfolgende Gutachten liegen vor und zur Einsichtnahme bereit:
- grünordnerischer Fachbeitrag
- Verkehrsgutachten
- Schallgutachten Gewerbelärm
- Schallgutachten Sportanlagenlärm 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Altenholz, 2. Februar 2017

Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp“ und westlich des Appartement-Parks

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Lageplan – Darstellung des PlangeltungsbereichsLageplan – Darstellung des PlangeltungsbereichsDie Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2016 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks beschlossen.
Planungsziel ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für den Neubau eines Druck- und Kuvertierzentrums für die Fa. Dataport AöR.
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, hat die Gemeinde Altenholz am 3. November 2016 eine Bürgerinformation durchgeführt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten: Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp“ und westlich des Appartement-Parks im Verfahren nach § 13 a BauGB

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Lageplan – Darstellung des Plangeltungsbereichs Lageplan – Darstellung des Plangeltungsbereichs Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2016 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Altenholz 2 für das Gebiet der Firma Dataport nördlich der Straße „Rehmkamp" und westlich des Appartement-Parks im Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Trainings- und Sportkomplexes mit dazugehörenden Nutzungen wie Physiotherapie und Verwaltungstrakt sowie einem Hostel zur Unterbringung auswärtiger Sportmannschaften, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich. Vorrangig ist eine Optimierung der Parkplatzsituation auf dem Gelände der Firma Dataport AöR vorzusehen.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (Beteiligung der Öffentlichkeit) zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, hat die Gemeinde Altenholz am 3. November 2016 eine Bürgerinformation durchgeführt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während folgender Zeiten: Mo., Di. und Do. von 8.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. v. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Ehrich
Bürgermeister

Bekanntmachung der 12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 788), des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. September 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 322) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 846) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 14. Dezember 2016 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

§ 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
„Die Straßenreinigungsgebühr beträgt je Meter Straßenfrontlänge des Grundstücks 2,45 € pro Jahr."

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Altenholz, den 15. Dezember 2016

Ehrich
Bürgermeister

7. Änderung der Satzung der Gemeinde Altenholz über die Entschädigung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern (Entschädigungssatzung)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.8.2016 (GVOBl. S. 788), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2016 folgende 7. Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

§ 2 Absatz 9 wird wie folgt ergänzt:
Der ehrenamtliche Gerätewart der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 61 Euro.

(10) Die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Altenholz und Knoop erhalten nach der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren eine pauschale Aufwandsentschädigung für jeden Einsatz, an dem diese beteiligt waren. Diese richtet sich nach der Dauer des Einsatzes und wird wie folgt aufgegliedert:
- bis zu vier Stunden 4 Euro,
- ab vier bis acht Stunden 5 Euro,
- ab acht bis elf Stunden 12 Euro,
- ab 11 bis 14 Stunden 13 Euro,
- über 14 Stunden 20 Euro,
- für 24 Stunden 33 Euro.

Altenholz, den 15. Dezember 2016

Ehrich
Bürgermeister