Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A - öffentliche Auslegung
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 29. Juni 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 11. Juli 2022 bis 19. August 2022
in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 211, während folgender Zeiten:
Mo., Di. und Do. von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.