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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen, Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn  


Beschreibung

  • eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
  • eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird,
  • bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, durchgeführt werden sollen,
  • das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf andere Personen übergeht.

Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.



Zuständigkeit

An die Kreise und kreisfreien Städte.



erforderliche Unterlagen

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.




Rechtsgrundlage

§ 13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)




Weitere Informationen

Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige von Trinkwasser-Installationen oder Brauchwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.




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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde / Wasser, Bodenschutz und Abfall
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Postfach: 905
24758 Rendsburg

Tel.: +49 4331 / 202 - 0
Fax: +49 4331 / 202 - 295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein