Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn
Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.
An die Kreise und kreisfreien Städte.
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.
§ 13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001)
Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige von Trinkwasser-Installationen oder Brauchwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Kreis Rendsburg-Eckernförde / Wasser, Bodenschutz und Abfall
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