Kommunale Wärmeplanung Altenholz


Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir haben es geschafft!
Am 17. Juni 2026 wurde die kommunale Wärmeplanung für unsere Gemeinde Altenholz final verabschiedet.
Gemäß dem Energiewende und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) von März 2017 mit seiner 2. Novellierung vom 29. März 2025* (Jan.2025) besteht eine Verpflichtung zur Wärmeplanung - für Gemeinden unter 100.000 Einwohner bis spätestens zum 30.06.2026.
2026_Schlussbericht_kommunale_Wärmeplanung_Altenholz.pdf
Projektbeschreibung
Die Erzeugung von Wärme in Kommunen macht mehr als 50% des Endenergieverbrauchs aus. Dieses betrifft Industrie und Gewerbe mit teilweise für Prozesse benötigte Wärme genauso wie die privaten Haushalte und Gebäude, wo Wärme für Heizung und Warmwasser benötigt werden. Somit verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland.
Eine Schlüsselrolle für eine klimaneutrale Wärmewende spielt daher die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, zu ermitteln, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe und unter kosteneffizienten Gesichtspunkten umgesetzt werden kann. Es werden Potenziale für die Quartiere einer Kommune ermittelt, um diese zukünftig mit Wärmenetzen oder individuellen Lösungen, wie Wärmepumpen, mit Wärme zu versorgen. Dabei werden regenerative Energieträger, u.a. Abwärme von Industrieprozessen oder Wärme aus natürlichen Quellen, wie Gewässern, Geo- oder Solarthermie betrachtet, um so eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 in Schleswig-Holstein sicherzustellen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer in der Kommune haben so für die Umstellung ihrer Heizungsanlagen Planungssicherheit in Bezug auf die wirtschaftlichste und klimafreundlichste Lösung in ihrem Gebäude.
Was kommt nach der Wärmeplanung?
Die Kommune hat mit der Wärmeplanung einen Fahrplan für die kommenden Jahre vorliegen. Gleichzeitig sind die Ergebnisse der Wärmeplanung noch kein fester Beschluss für die Gemeinde. Die Maßnahmen müssen einzeln beschlossen und umgesetzt werden. Auch ein empfohlenes Wärmenetz braucht beispielsweise einen Betreiber und eine Finanzierung. Ob ein Wärmenetz durch die Gemeinde betrieben wird, durch einen regionalen oder überregionalen Energieversorger oder durch eine Genossenschaft ist Teil des folgenden Prozesses und der politischen Diskussion in der Kommune.
Die Klimaschutzagentur Kreis Rendsburg-Eckernförde unterstützt in der Planung und Umsetzung der Maßnahmen.
Zusätzlich bietet die Klimaschutzagentur Kreis Rendsburg-Eckernförde in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Wärmeversorgung“:
- „Heizen ohne Wärmenetz“
- „Heizen mit Wärmepumpe"
- „Energetische Sanierungen Schritt für Schritt"
Die Veranstaltungstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Aufklärende und beratende Informationen
- Pressemitteilung-WKZ-und-Waermepotenzialkarten.pdf:
https://www.staedteverband-sh.de/wp-content/uploads/Pressemitteilung-WKZ-und-Waermepotenzialkarten.pdfhttps://www.staedteverband-sh.de/wp-content/uploads/Pressemitteilung-WKZ-und-Waermepotenzialkarten.pdf
- Wärmepotenzialkarten sind ab dem 12.03.2025 im DigitalAtlasNord (Wärme)
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/Waerme/index.html?lang=de#/
für jede Bürgerin und für jeden Bürger in einem Wärmekataster abrufbar.
- Solarkataster Rendsburg-Eckernförde
https://mein-dach-kann-mehr.de/rd-eck/
- Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
https://www.verbraucherzentrale.sh/wissen/energie

