Was ist ein Aufstellungsbeschluss und was bewirkt er?
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren formell eingeleitet. Hiermit dokumentiert die Gemeinde nach Außen ihre Absicht, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, ergänzen oder aufzuheben.
Der Aufstellungsbeschluss hat mehrere Zwecke und ist von großer Bedeutung für die Planung und Umsetzung von städtebaulichen Projekten.
Erstens schafft der Aufstellungsbeschluss Rechtssicherheit. Durch die Festlegung des Bebauungsplans werden die Rahmenbedingungen für die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken klar definiert.
Zweitens ermöglicht der Aufstellungsbeschluss die Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen des Planverfahrens haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Interessen und Anliegen einzubringen und aktiv am Planungsprozess teilzunehmen.
Drittens dient der Aufstellungsbeschluss als Grundlage für weitere Entscheidungen und Maßnahmen. Er bildet die Grundlage für die Erarbeitung von konkreten Bauprojekten und die Beantragung von Baugenehmigungen.
Was ist die Gemeindeöffnungsklausel?
Den Kommunen wurde durch die Gemeindeöffnungsklausel Autonomie für die Flächenverwendung im Rahmen der Energiewende zurückgegeben. Damit ist es nun möglich, abweichend zur Regionalplanung, selbst Flächen für die Windenergie auszuweisen, auch wenn die Regionalplanungen in ihrem Gebiet keine Windflächen vorgesehen haben.
Die Gemeinden vor Ort wissen aufgrund ihrer örtlichen Nähe am besten, welche Potentiale geeignet sind.
Präsentation des Unternehmens Ebert auf der Gemeindevertretersitzung am 03.11.2025 zum Windparkprojekt Altenholz/Felm:
Windenergie-Plangebiet Altenholz,
Ergebnis der Horstkartierung von Groß-und Greifvogelarten 2025:
Präsentierte Stellwände des Unternehmens Ebert in der Einwohnerversammlung am 10.12.2025