Bekämpfung von Ratten

Aufruf zur Beteiligung an der Rattenbekämpfungs-Aktion 2025
Das Ordnungsamt ruft alle Personen mit Grundeigentum auf, sich an einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungs-Aktion vom 07.07. bis zum 01.08. zu beteiligen!
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich Personen mit Grundeigentum oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet, soweit ein Rattenbefall festgestellt oder vermutet wird. Die Verantwortlichkeit und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den oben genannten Personen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Bitte arbeiten Sie mit der Gemeinde zusammen, bevor der Rattenbefall zur Rattenplage wird!
Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jede Person mit Grundeigentum oder sonstige Verfügungsberechtigte, die auf ihrem Grundstück Ratten festgestellt haben oder vermuten, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift. Neben diesen Personen sind auch diejenigen zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet, die die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke ausüben, wie z.B. Mietpersonen/-parteien.
Es bleibt allen Verpflichteten überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie sich einer Fachkraft für Schädlingsbekämpfung bedient oder die Bekämpfung mit einem in Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmittel selbst durchführen.
Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden. Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen sind dabei zu beachten.
Auch der Zweckverband Bauhof wird in diesem Zeitraum gezielt Ratten im gesamten gemeindeeigenen Kanalnetz und auf öffentlichen Flächen bekämpfen und fachgerecht Köder auslegen.
Sicherheitsvorkehrungen beim Gifteinsatz
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist u.a. das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen.
Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (z.B. Katzen und Hunde) sollten während der Aktion be-sonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.
Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel oder andere, insbesondere geschützte Tiere, vorhanden sind und gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköderbehältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel und andere Tiere erreichbar sind (z.B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel bis ca. 50 cm hoch, Bretterstapel, Mauervorsprünge u.ä.).
Auf die Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 23.04.2024 wird hingewiesen.
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Bei Fragen zur Rattenbekämpfung steht Ihnen auch der Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen gern zur Verfügung.
Herr Plundrich
Tel. 0431 25 94 00-10
E-Mail:
Gemeinde Altenholz
der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste und Gefahrenabwehr
