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Beschädigung von Wahlplakaten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

viele unserer Nachbarinnen und Nachbarn bringen sich mit zahlreichen Stunden ehrenamtlich in der Politik unserer Gemeinde ein. Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger engagieren sich für ihre Parteien momentan im Zuge der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar u. a. mit Wahlplakaten. Leider gibt es derzeit sehr viele Beschädigungen der Wahlplakate – aller Parteien! Ein Teil der zerrissenen Plakate verstreut sich in Umwelt und Natur und muss von den Parteien selbst oder unserem Bauhof aufgesammelt werden. Die politisch engagierten Bürgerinnen und Bürger sind gezwungen, in weiteren ehrenamtlichen Stunden diese Plakate zu erneuern. Für Großraumplakate haben wir leider nicht ausreichend Stellflächen, hierfür haben wir Vorgaben. Außerdem würden diese wahrscheinlich auch nicht unbeschadet bleiben.

Plakate sind Teil des demokratischen Werbens!

Die Wahlplakate gehören den jeweiligen Parteien. Sollten die Plakate verändert oder zerstört werden, handelt es sich nach § 303 Strafgesetzbuch um eine Sachbeschädigung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Werden Plakate abgehängt und mitgenommen, ist dies Diebstahl nach § 242 Strafgesetzbuch. Hier sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen üblich. Für Hinweise, die eine Beschädigung oder Vandalismus bei Wahlplakaten enthalten, melden Sie sich bitte bei der Polizeistation Altenholz unter der Telefonnummer 0431 22 000.

Herzliche Grüße,
Ihr Bürgermeister Mike Buchau