am 30.01.2026 hat die Bürgerinitiative »Gegenwind Altenholz« ein Bürgerbegehren gem. § 16g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eingereicht. Ziel dieses Bürgerbegehrens ist die Aufhebung des in der Sitzung der Gemeindevertretung Altenholz vom 03.11.2025 gefassten Aufstellungsbeschlusses bzgl. der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45.
Übergabe von zwei Ordnern mit 2.600 Unterschriften durch die Initiatoren an Bürgermeister Mike Buchau
Die Verwaltung der Gemeinde Altenholz hat die Kommunalaufsichtsbehörde (KAB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde am Tag des Eingangs über diesen Vorgang unterrichtet und wurde direkt mit der Prüfung der eingereichten Unterschriftslisten beauftragt, damit die Zulässigkeitsprüfung durch die KAB schnellstmöglich abgeschlossen ist. Die Prüfung der Unterschriften inkl. der Zulässigkeitsprüfung müssen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Bürgerbegehrens abgeschlossen sein. Über das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung werden die Bürgerinitiative »Gegenwind Altenholz« und die Gemeinde schriftlich informiert. Bei Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ein Bürgerentscheid durchzuführen. Es ist vorgesehen, dass sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz nochmals in einer Sondersitzung mit dem Thema auseinandersetzt. Über den Termin dieser Sitzung und Neuigkeiten zu diesem Thema informiert die Gemeinde in den Altenholzer Nachrichten und auf der gemeindlichen Homepage. Bleiben Sie informiert und schauen sie gerne regelmäßig auf unserer Website vorbei.