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Informationen zum Verfahren »Windkraftanlagen«

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

in den letzten Tagen habe ich vermehrt mitbekommen, dass Befürworter und Kritiker des Projektes unterschiedliche Sichtweisen auf das Verfahren haben. Dies hat mich dazu bewogen, noch einmal ein paar Sätze dazu auszuführen:

Ein Aufstellungsbeschluss bedeutet, dass ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes und geordnetes Verfahren angestoßen wird und nicht etwas baulich aufgestellt wird. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass nach einem Aufstellungsbeschluss eine »frühzeitige Bürgerbeteiligung« eingeleitet wird. Da sind wir aber noch gar nicht angekommen. Es gab lediglich eine verfahrensunabhängige Öffentlichkeitsbeteiligung im Ratssaal – auf Wunsch der Politik. Das war auch gut, denn so konnte man sich einen ersten Eindruck verschaffen, was die Bürgerinnen und Bürger in Verbindung mit möglichen Windrädern in unserer Gemeinde berührt. Man kann nicht behaupten, dass dieser Termin zu spät durchgeführt worden sei. Nachdem jemand eine Idee zu einer Sache hatte, braucht man einen Anfang. Deswegen wird ein Aufstellungsbeschluss aufgestellt. Genau damit diese Idee öffentlich wird und man in das Gespräch zu einem Vorhaben kommen kann sowie dann alles dazu protokolliert wird! Einen Aufstellungsbeschluss kann man auch aufheben. Dies ist erst im Jahr 2024 in unserer Gemeinde geschehen, als es um ein mögliches Neubaugebiet am Brammerkamp ging. Das Vorhaben wurde nach vielen Jahren und Sitzungen mehrheitlich aufgehoben.

Wie in den letzten Altenholzer Nachrichten bereits beschrieben, haben wir als Verwaltung aufgrund der Größe des Projektes vorgeschlagen, im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Bau und Infrastruktur dem Investor eine Kurzvorstellung zu ermöglichen. Ohne einen Beschlussvorschlag. Diesen hätte es dort auch gesetzlich nicht geben dürfen. In dieser Form würde ich das auch wieder empfehlen! Warum? Weil einige Punkte für eine gute Debatte zu klären waren und für unsere Politik wirklich wichtig sind:

1. Welche weiteren Informationen wir als Verwaltung zusammenstellen sollen.

2. Welche Daten und Fakten der Vorhabenträger präsentieren soll.

3. In welchem oder in welchen Ausschüssen das Projekt grundsätzlich beraten werden soll.

Warum ist auch gerade der Punkt 3 so wichtig? In unserer Hauptsatzung ist geregelt, welche Zuständigkeiten und Themen in die einzelnen Ausschüsse fallen. Die Gemeindevertretung kann allerdings auch beschließen, davon aus unterschiedlichen Gründen bei Projekten abzuweichen.

Aufgrund der Größe des Projektes und der benötigten Informationen war es wichtig, darüber zu sprechen, wo und wie das Projekt abgearbeitet wird. Welche anderen Möglichkeiten hätte es gegeben? Gestatten Sie mir hierzu ein Beispiel näher zu beschreiben:

Wir haben die Schulentwicklung und den Bau von Mensen in zwei Ausschüssen parallel besprochen und die Präsentation eines beauftragten Büros dazu auch gemeinschaftlich angehört. Daraufhin wurde beschlossen. Im Rathaus hätten wir aus Gründen des Platzes gar nicht die Möglichkeit dazu gehabt. Deswegen wurde die Sitzung der Ausschüsse im Gemeindezentrum vorgenommen – in zwei unterschiedlichen Räumen. Zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt sind dann beide Ausschüsse zeitgleich zu dem Tagesordnungspunkt »Entwicklung/Bau von Mensen« in den Saal gekommen und haben diesen diskutiert. Diese Vorgehensweise war logistisch ein erheblicher Aufwand – aber zielführend. Man hätte dies auch mit dem Projekt »Windenergie« so durchführen können, in Verbindung mit dem Ausschuss für Bau und Infrastruktur und dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Liegenschaften. Oder man hätte das Thema direkt an die Gemeindevertretung übergeben können. Es gab auch noch andere Varianten.

Die Politik hat sich dafür entschieden, das Projekt im Ausschuss für Bau und Infrastruktur fortzuführen. So wurde der Punkt dann auf die Ta-gesordnung im öffentlichen Teil des nächsten Ausschusses für Bau und Infrastruktur genommen.

Einen Vergleich mit der Vorgehensweise des Projektes »Windenergie« der Gemeinde Felm empfinde ich als schwierig. Die Gemeinde hat nach der Kommunalwahl 2023 sämtliche Ausschüsse abgesetzt und Facharbeitsgruppen gebildet. Es gibt in der Gemeinde nur noch einen Gemeindeausschuss und eine Gemeindevertretung. Aufgrund der Größe und Themen in der Gemeinde mag dieses Modell praktikabel sein. Ich glaube nicht, dass man dieses Modell auf unsere Gemeinde portieren sollte.

Leider wird die in unserer Gemeinde durchgeführte Vorgehensweise in der Öffentlichkeit teilweise anders kommuniziert.

Wir sind im Grunde alle Nachbarn in unserer Gemeinde. Gerne bitte ich alle darum, dass wir sachlich über Inhalte sprechen. Das Verfahren ist transparent. Eine Idee ist zu einem Aufstellungsbeschluss geworden. Ge-nau dafür gibt es vom Gesetzgeber ein Verfahren. Eine offene Debatte erfolgt, nachdem man in das Verfahren einsteigt. Wesentliche Gespräche, Erkenntnisse, Beschlüsse etc. sind deswegen öffentlich geführt worden. So wird das Verfahren auch gut protokolliert. Umfassende Informationen können nach dem Erhalt von Gutachten zu weiteren Debatten und so zu einem demokratischen Prozess führen. Danach können Leitplanken gesetzt und beschlossen werden. Da sind wir aber noch nicht angelangt. Genauso sieht der Gesetzgeber Bürgerinitiativen vor, ein weiteres demokratisches Mittel, um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich einzubeziehen.

Bei Fragen zu dem Projekt stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
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Herzliche Grüße, Mike Buchau