Projekt »Windenergie Altenholz« – Sachstand und Verlauf

Sowohl die Gemeinde Felm als auch der Flächeneigentümer und ein früherer Investor sind im November 2023 auf die Gemeinde Altenholz zugekommen mit der Idee, gemeindeübergreifend einen Windpark zu errichten. Der damalige Projektträger stellte der Verwaltung zunächst ohne Beteiligung der Selbstverwaltung eine Idee von »Windenergie Altenholz« im Altenholzer Rathaus vor. Zu dem Zeitpunkt war nicht bekannt, ob, wann und wie das Projekt in Felm öffentlich vorgestellt wird. Die Initiatoren waren sich diesbezüglich noch uneins, auch was die grundsätzlichen Möglichkeiten der Realisierung angeht und die Gemeinde Altenholz wurde gebeten, ein Signal diesbezüglich abzuwarten. Nachdem die Idee seitens der Initiatoren längere Zeit ruhte, wurde nach dem Wechsel des Projektentwicklers zum heutigen Entwickler in der Verwaltung der Vorschlag entwickelt, die Projektanfrage aus organisatorischen Gründen zunächst im nichtöffentlichen Teil des Ausschusses für Bau und Infrastruktur mit einer Kurzvorstellung für die Selbstverwaltung (Politik) auf die Tagesordnung für den 19.09.2024 zu bringen, da hier ohnehin eine Ausschusssitzung geplant war und alle politisch Betroffenen beisammen waren. Diesem Vorschlag folgte dann auch der Bauausschussvorsitzende der Altenholzer Wählergemeinschaft. Die Ausschussmitglieder haben mehrheitlich diesem Tagesordnungspunkt zugestimmt. Es sollte sich hierbei um eine reine Information darüber handeln, dass hier etwas entstehen könnte, worüber später (der Zeitpunkt stand auch noch nicht fest) zu beraten und zu entscheiden sein könnte. Auch wollte der neue Projektentwickler auf diese Weise eine Art Stimmungsbild erlangen um zu wissen, ob es überhaupt Sinn macht, die Planungen für Altenholz weiter zu verfolgen. Zu dem Zeitpunkt war bereits bekanntgeworden, dass die politische Ebene in Felm hinter dem Projekt stand, so dass eine Entwicklung dort in Abhängigkeit der Stellungnahmen weiterer zu beteiligender Behörden auch weiterhin verfolgt werden sollte. Der Ausschuss für Bau und Infrastruktur sollte sich zunächst im Nachgang zur Sitzung besprechen und der Verwaltung und dem Projektträger mitteilen, welche Informationen für eine öffentliche Sitzung zwecks Beratung und ggf. Aufstellungsbeschluss benötigt wird. Eine Beratung und Beschlussfassung ist in dieser Sitzung nicht erfolgt. Es zeichnete sich ein Stimmungsbild ab, das Projekt nicht direkt in eine Gemeindevertretung zu geben. Um schon die erste öffentliche Diskussion zu dem Thema zu ermöglichen, sollte in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Infrastruktur am 12.03.2025 erstmalig über den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes beraten werden.
Wenn ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, bedeutet dies nicht, dass unmittelbar Baurecht geschaffen oder etwas »aufgestellt« wird und die Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Es handelt sich lediglich um den Auftakt für ein umfangreiches Bauleitplanverfahren, welches streng gesetzlich im Baugesetzbuch – BauGB – geregelt ist. In diesem Verfahren werden alle Themen öffentlich behandelt. Das Verfahren beinhaltet zwei vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB (sog. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 3 Abs. 2 BauGB (sog. Auslegung der Unterlagen). Im Rahmen beider Beteiligungen hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, innerhalb einer vorgegebenen Frist, schriftliche Stellungnahmen zu dem Thema abzugeben. Die am 10.12.2025 durchgeführte Einwohnerversammlung gehörte nicht zu diesen beiden Verfahrensschritten. Dies war eine zusätzliche Informationsveranstaltung zwecks Transparenz, initiiert durch unsere Politik. Erst wenn ganz am Ende des Verfahrens mit dem sog. Satzungsbeschluss der B-Plan als Satzung beschlossen wird, ist die Grundlage geschaffen, überhaupt einen Bauantrag stellen zu können. Dazwischen liegen die Entwicklung der Planunterlagen, die zuvor erwähnten beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen, die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen (auch von den nach § 4 BauGB zu beteiligenden Behörden) und die Erstellung diverser Gutachten (z.B. Artenschutz, Lärmschutz, der Umweltbericht etc.). Welche Gutachten im Einzelnen erforderlich sind, ist immer auch mit den übergeordneten Behörden des Kreises und des Landes abzustimmen.
Allerdings entschied sich eine Mehrheit in der Sitzung am 12.03.2025 dazu, zu beschließen, dass kein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Die Verwaltung sollte zunächst aussagekräftige Gutachten zu den Themen Lärm, Infraschall und Schlagschatten sowie Visualisierungen einholen, bevor ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen so nicht zu beschließen, da die Gutachten erheblich teurer wären, lt. den Erfahrungen meiner Amtskolleginnen und -kollegen anderer Gemeinden und Städte. Der Bauausschussvorsitzende hat den Projektentwickler dazu gebracht, dass dieser 5.000,– Euro zu den Gutachten dazu zahlen sollte. So wurde dies der Gemeindevertretung per Beschluss empfohlen. In der Sitzung am 09.04.2025 ist man der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, dass der Investor die Gutachten komplett bezahlen soll und hat die Verwaltung mit den Verhandlungen dazu beauftragt. Da davon auszugehen war, dass die Gutachten auch in schlankerer Form teurer werden, liegt Stand heute noch keine vom Projektentwickler unterzeichnete Kostenübernahmeerklärung vor. Die letzte mündliche Absprache zwischen Entwickler und Gemeinde lautet, dass der Angebotspreis der zu beauftragenden Firma nach Prüfung durch den Investor in die Kostenübernahmeerklärung übernommen und diese dann unterzeichnet wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass theoretisch noch die Gefahr besteht, dass die vollständige Kostenübernahme durch den Investor abgelehnt wird. Es ist kein übliches Prozedere, dass Gutachten beauftragt und erstellt werden, ohne dass der Einstieg in ein Bauleitplanverfahren erfolgt ist (also vor dem Aufstellungsbeschluss). Es war zudem nicht einfach, Anbieter zu finden, die kurzfristig (also vor Ende 2026) leistungsfähig sind und zudem in der Lage, überhaupt die gewünschten Gutachten zu erstellen. Inzwischen liegt ein Angebot vor, welches sowohl nach den Kriterien des Preises als auch der geforderten Leistungserfüllung beauftragt werden könnte. Dies ist jedoch durch das angestrengte Verfahren zum Bürgerentscheid nicht mehr möglich, da das Bauleitplanverfahren nunmehr ruhen muss. Daher ist zunächst das Ergebnis des Bürgerentscheids abzuwarten, ehe ggf. die geforderten Gutachten beauftragt werden können.
Zum jetzigen Zeitpunkt darf die Gemeinde keinesfalls vertragliche Verpflichtungen eingehen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.04.2025 habe ich darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Gefahr läuft, auf den Kosten für die Gutachten und Visualisierungen »sitzen zu bleiben«, wenn das Projekt nicht umgesetzt werden sollte. Durch einen Aufstellungsbeschluss würden sämtliche Kosten des Verfahrens auf den Projektentwickler umgelegt werden können. Allerdings zeichnete sich dafür keine Mehrheit ab. Der Ausschuss entschied aber, dass die Verwaltung mit dem Projektentwickler über die Kosten der Gutachten und Visualisierungen verhandeln soll.
Dazu haben sich dann am 18.06.2025 der Projektentwickler und die Verwaltung getroffen. Im Ergebnis ist festzuhalten: Finale Gutachten, welche für das weitere Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) nötig wären, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beauftragt werden, weil die finalen Anlagenstandorte noch nicht feststehen. Ändern sich die Standorte im Laufe des Verfahrens, müssen diese sehr teuren Gutachten wiederholt werden. Diese Gutachten wollte der Projektentwickler daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezahlen. Deswegen einigte man sich auf vereinfachte Gutachten mit der Qualität einer Vorstufe vor den Anforderungen nach BImschG. Diese sollten dann für 5 und 7 Windenergieanlagen erstellt werden.
In den Wochen vom 18.06.2025 bis zum Antrag der drei Fraktionen zum Aufstellungsbeschluss vom 04.10.2025 ist es der Verwaltung nicht möglich gewesen, alles stehen und liegen zu lassen und sich nur um die Windenergie zu kümmern. Für die »Großprojekte« stehen nur eine Kollegin und ein Kollege zur Verfügung. Wir haben aus der Politik vernommen, dass es obere Priorität hat, das Projekt Gemeindezentrum zu einem Abschluss zu bekommen. Weiterhin musste die Kita am Stegeltor bis zum Sommer fertiggestellt werden. Andernfalls hätte die Gemeinde den Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von ca. 2 Mio. Euro wieder zurückzahlen müssen. Die Anbietersuche für die Gutachten hat sich insofern als schwierig und zeitintensiv gestaltet, als dass einige Firmen immer nur einen Part der geforderten Gutachten anbieten konnten oder gleich ganz abgelehnt haben oder so stark ausgebucht waren aufgrund der Knappheit am Markt, dass diese vor Ende 2026 ohnehin nicht hätten liefern können. Insofern kann man froh sein, überhaupt noch einen Anbieter gefunden zu haben. Ob und wann dieser nun beauftragt werden kann, hängt nun wie zuvor erwähnt davon ab, wie es mit dem angestrebten Bürgerentscheid weitergeht.
Für weitere Fragen zu dem Projekt steht Ihnen meine Kollegin zur Verfügung:
Frau Wegner, Tel: 0431 32 01-410
oder an mich unter:
Altenholz muss sich weiterentwickeln können. Es liegt an uns allen, konstruktiv mit neuen Themen umzugehen. Ein aufeinander zugehen aller Beteiligten ist mir wichtig, nur so kann man offene Fragen klären. Vor allem ist es nur dann möglich, Kompromisse zu schließen. Das Projekt wurde zu jedem Zeitpunkt transparent behandelt – politisch und auch bei uns in der Verwaltung. Die vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen sind noch nicht durchgeführt worden, weil der Verfahrensstand einfach noch nicht so weit ist.
Herzliche Grüße,
Ihr Bürgermeister Mike Buchau

