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Schneller als die Polizei erlaubt!

Bei elektrisch betriebenem Spielzeug hört der Spaß manchmal früher auf als gedacht!

Sommer, Sonne – raus mit den Kindern! Jede Gelegenheit, einmal ganz ohne Medienberieselung den Tag zu erleben, sollte schließlich genutzt werden. Mit Fahrrad, Inline-Skates, Skateboard oder Hoverboard bzw. E-Scooter macht das Ganze gleich noch mehr Freude.  Gerade die Eltern sollten dabei aber eine Sache beherzigen, die vielen wahrscheinlich nicht bewusst ist:

Für den Gesetzgeber ist jedes motorisierte Fahrzeug, das bauartbedingt schneller als 6 km/h (ca. Schrittgeschwindigkeit) fahren kann, ein zulassungs- und versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug (Kfz).

Für einige E-Roller mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen ist eine Zulassung realisierbar (erkennbar am farblich wechselnden Versicherungskennzeichen), für Hoverboards und ähnliche Spielzeuge jedoch nicht. Das bedeutet, dass sie im gesamten „öffentlichen Raum” verboten sind. Dazu gehören an erster Stelle Straßen, auf denen sie verständlicherweise eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Zum öffentlichen Raum gehören allerdings auch verkehrsfreie Bereiche wie Bürgersteige, Gemeindeparks, Schulhöfe oder sonstige Spielflächen – also alles, was kein reines Privatgrundstück ist.

Dies zu ignorieren – oder nicht zu wissen – stellt eine Straftat dar (Fahren ohne Zulassung, ohne Versicherung, ggf. ohne Führerschein).

Polizeibeamte sind vom Gesetzgeber angewiesen, in diesen Fällen keine einfache Ermahnung auszusprechen, sondern streng nach den entsprechenden Paragrafen zu handeln. So bekommt dann auch ein Kind, welches im Park mit einem Hoverboard spielt, eine Strafanzeige ausgestellt. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren wird diese wahrscheinlich bald wieder eingestellt (die Eltern können jedoch trotzdem belangt werden), bei älteren Jugendlichen können schon hohe Geldstrafen fällig werden und bei Führerscheininhabern zusätzlich eine Punktebewertung aus Flensburg.

Also: Die Elektro-Mobile nur im priva-ten Bereich benutzen.


Herzliche Grüße,
Ihr Bürgermeister Mike Buchau