Informationen zur Grundsteuerreform

Veröffentlicht in Meldungen

Zum 01. Januar 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Für die neue Bewertung der Grundstücke müssen alle Personen, die Grundeigentum besitzen, ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt abgeben.

Diese Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über www.elster.de oder, wenn kein Elsterkonto besteht, unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de abzugeben. In den Fällen, in denen keine technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann die Erklärung auch in Papierform an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung hat am 29. Juni 2022 den Vorschlägen der Parteien zugestimmt, sodass sich die nachfolgende Bekanntmachung ergibt:


Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2023

Der Gemeindewahlausschuss in der Gemeinde Altenholz für die Kommunalwahl 2023 setzt sich wie folgt zusammen:

Gemeindewahlleiter:
Bürgermeister Carlo Ehrich

Stellvertreterin des Gemeindewahlleiters:
Oberamtsrätin Bianca Hess

Beisitzerinnen und Beisitzer:
Herr Dr. Carsten Storf
Herr Jan-Nikolas Sontag
Herr Horst Striebich
Frau Birgit Albat
Herr Gerhard Hirschfeld
Frau Renate Mönig
Herr Ingo Baasch
Herr Wolfgang Weiß

Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Beisitzerinnen und Beisitzer:
Herr Bodo Chemnitz
Frau Sylvia Eisenberg
Herr Klaus Bommes
Herr Sönke Haß
Frau Antje Hirschfeld
Herr Stefan Lacher
Herr Wolf-Dieter Lübke
n.n.


GEMEINDE ALTENHOLZ
Der Gemeindewahlleiter

Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42A

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz  für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ haben wir in den folgenden PDF-Dateien für Sie zum Herunterladen zusammengestellt:

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A - öffentliche Auslegung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 29. Juni 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 11. Juli 2022 bis 19. August 2022

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 211, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Solardachkataster

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Solardachkataster Rendsburg-Eckernförde ist online!

Informationen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Hausdächern stellt die Klimaschutzagentur (www.ksa-rdeck.de) im Kreis Rendsburg-Eckernförde ab sofort kostenfrei zur Verfügung.

Mit dem Solardachkataster auf der Seite www.mein-dach-kann-mehr.de/rd-eck erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden unabhängig und unkompliziert Auskunft darüber, ob sich die Installation einer Photovoltaik-Anlage lohnt.

Flyer über das Solardachkataster zum Download: pdfSolardachkataster (PDF-Datei, 5 MB)

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Haupt- und Ordnungsamt