Teststation in Altenholz

Veröffentlicht in Corona Informationen

Achtung, Öffnungszeiten gültig bis 06.08.2021!

anschließend gelten folgende Öffnungszeiten:
Donnerstags und freitags von 17-19 Uhr
Samstags von 10 bis 12 Uhr

Unter tatkräftiger Mithilfe Altenholzer Ärzte und Apotheken ist es gelungen, in Altenholz eine Bürger-Teststation einzurichten. Im Gemeindezentrum, Klausdorfer Str. 78 b, haben ab Donnerstag, dem 25. März, alle symptomfreien Personen die Möglichkeit, sich kostenfrei auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Über www.teststation-altenholz.de können Sie sich einen Termin reservieren. Wer ohne vorherige Terminbuchung erscheint, ist ebenso herzlich willkommen, muss aber ggf. eine Wartezeit in Kauf nehmen.

Einwohnerversammlung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Gemäß § 16 b der Gemeindeordnung und § 10 der Hauptsatzung lade ich für

Mittwoch, den 17. März 2021, um 17:30 Uhr,

zu einer                                            

Einwohnerversammlung
in das Gemeindezentrum der Gemeinde Altenholz,
Klausdorfer Str. 78 b, 24161 Altenholz,

ein.

Geflügelpest

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Die Gemeinde Altenholz wurde mit der

Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des
Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Seuchenfeststellung und
Anordnung von Restriktionszonen zur Bekämpfung der Geflügelpest

vom 05.03.2021 als Beobachtungsgebiet eingestuft.

8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

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Bekanntmachung der 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.9.2020 (GVOBL. Schl.-H. S. 514), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 16.12.2020 und mit der Genehmigung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 12.02.2021 folgende 8. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Altenholz erlassen:

Städtebauförderung im Untersuchungsgebiet "Stift Süd"

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Pressemitteilung zur Vorbereitung der Städtebauförderung im
 Untersuchungsgebiet „Stift Süd“ in der Gemeinde Altenholz.

Die Gemeinde Altenholz macht sich weiter auf den Weg mit der Städtebauförderung.
Nun beginnen die vorbereitenden Untersuchungen und die Erstellung des
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für das Gebiet „Stift Süd“.

Gebührensatzung für die Straßenreinigung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gebührensatzung
für die Straßenreinigung in der Gemeinde Altenholz

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 S. 1 und 17 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 07. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 514), des § 45 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631), zuletzt geändert durch Art. 20 LVO v. 16. Januar 2019 (GVOBl. S. 30), der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 6 Ges. v. 13. November 2019 (GVOBl. S. 425) und § 10 i.V.m. §§ 1 und 5 der Satzung über die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Altenholz (Straßenreinigungssatzung) in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16. Dezember 2020 folgende Satzung erlassen: