Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 19. September 2018 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet des Stifter Apothekengrundstücks im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel:
Planungsziel ist die vorgezogene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und –bebauung des Apothekengrundstücks im Rahmen der Ziele der Städtebauförderung.

Der vorgesehene Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 10. Juni 2021

Ehrich
Bürgermeister

Lageplan Apothekengrundstück