Ausbreitung der Geflügelpest

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Geflügelpest
hier: Aufstallungspflicht und Verbot von Ausstellungen

Nicht nur wir Menschen haben derzeit mit einem Virus zu kämpfen. Die Geflügelbestände in Schleswig-Holstein sind aufgrund der Geflügelpest gefährdet. Damit kein Geflügelpest-Erreger durch Wildvögel in die Ställe gelangt, gelten für Halter von Geflügel besondere Verhaltensregeln.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu unterbinden, hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde nun eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, welche ab dem 11. Dezember 2021 in Kraft trat.

Mit der Allgemeinverfügung wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhaltungen geschaffen. Sie ist für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter verbindlich. Dabei gilt, dass das Geflügel im Stall gehalten werden muss. Zusätzlich vorgeschrieben werden darin u.a. Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, bestimmte Reinigungspflichten und weitere Hygienemaßnahmen etc.

Die Aufnahme von weiterem Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen, mobile Händler oder Geflügelausstellungen ist verboten.

Zusätzlich ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel, Tauben und anderen gehaltenen Vögeln verboten.

Mit den in der Allgemeinverfügung genannten Maßnahmen soll das Geflügel bestmöglich geschützt werden. Daher bitte ich Sie diese zu befolgen.

Die Allgemeinverfügung zum Nachlesen finden Sie auf der Homepage des Kreises Rendsburg-Eckernförde unter folgendem Link: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/aerztliche-dienstleistungen/veterinaer-und-lebensmittelaufsicht/gefluegelpest.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Haupt- und Ordnungsamt