Bebauungsplan Nr. 43, Ortsteil Klausdorf

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Gemeinde Altenholz für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 43 für das Gebiet der ehemaligen Tischlerei Kusnik, westlich der Klausdorfer Straße, nördlich der Straße Rehwinkel und östlich und südlich der Straße Moorredder im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Planungsziel:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum in Form eines Wohnhofes mit einer Stellplatzanlage geschaffen werden.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird abgesehen.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 43 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 10. März 2022

Ehrich

Bürgermeister

Lageplan

B Plan 43