Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A - öffentliche Auslegung

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz in ihrer Sitzung am 29. Juni 2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ und die Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 11. Juli 2022 bis 19. August 2022

in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2 – 4, 24161 Altenholz, Zimmer 211, während folgender Zeiten:

Mo., Di. und Do. von 08.00 Uhr – 15.00 Uhr und Fr. von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.altenholz.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Sie können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben ist, sich über die Planungen unterrichten zu lassen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 42A unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42A ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgemacht.

Altenholz, 1. Juli 2022

Ehrich
Bürgermeister

Lageplan

 lageplan BPlan 42a