Hausordnung der Gemeinde Altenholz ab 8. September 2022
Hausordnung der Gemeinde Altenholz
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für das Rathaus Altenholz sowie dessen Außenstellen und alle Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Altenholz, welche als öffentliche Einrichtung betrieben
§ 2 Hausrecht
(1) Das Hausrecht wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Altenholz ausgeübt. Der Bürgermeister kann das Hausrecht an Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung
oder für die Feuerwehrhäuser an Mitglieder des Wehrvorstandes übertragen.
(2) Wer gegen diese Hausordnung verstößt, kann aus den öffentlichen Einrichtungen verwiesen werden. Gegen diese Person kann vom Bürgermeister oder den zur Durchsetzung des Hausrechts von ihm beauftragten Personen ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
§ 3 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Beim Betreten des Rathauses und dem Aufenthalt im Rathaus sowie in allen sonstigen Räumlichkeiten und Liegenschaften der Gemeinde Altenholz gem. § 1 wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und das Einhalten der Mindestabstände empfohlen.
§ 4 Inkrafttreten
Die Notwendigkeit des § 3a wird im Lichte der weiteren Corona-Entwicklung fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Hausordnung vom 21. März 2022 und alle weiteren Hausordnungen treten mit Inkrafttreten dieser Hausordnung außer Kraft.
Diese Hausordnung tritt am 08. September 2022 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
§ 5 Bekanntmachung
Diese Hausordnung wird in den Altenholzer Nachrichten veröffentlicht sowie im Rathaus und allen Räumlichkeiten und Liegenschaften der Gemeinde Altenholz gem. § 1 und auf der Homepage der Gemeinde in geeigneter Weise bekannt gemacht.
Altenholz, 08. September 2022
Ehrich
Bürgermeister