Abstimmungsverzeichnis und Abstimmungsscheine für den Bürgerentscheid imland gGmbH

Veröffentlicht in Bürgerentscheid 2022

Gemeinsame Bekanntmachung

über das Recht auf Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Bürgerentscheid imland gGmbH am Sonntag, dem 6. November 2022, in der Gemeinde Altenholz

1. Das Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid zum Erhalt der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Rendsburg und zum Erhalt der Geburtsklinik, Chirurgie und Zentraler Notaufnahme in Eckernförde in der imland gGmbH wird in der Gemeinde Altenholz in der Zeit vom 17.10.2022 bis 21.10.2022 (20. bis 16. Tag vor der Abstimmung) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, Bürgerbüro, für Abstimmungsberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jede abstimmungsberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine abstimmungsberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Abstimmungs-verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Abstimmungsberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.

Das Abstimmungsverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.

2. Wer das Abstimmungsverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist, spätestens am 21.10.2022, bei dem Gemeindeabstimmungsleiter in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, Zimmer 112, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Abstimmungsberechtigte, die in einem Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 14.10.2022 eine Abstimmungsbenachrichtigung.

Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, abstimmungs-berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Abstimmungsverzeichnis einlegen; sonst läuft sie oder er Gefahr, das Abstimmungsrecht nicht ausüben zu können.

4. Wer einen Abstimmungsschein hat, kann an der Abstimmung durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk der Gemeinde oder durch Briefabstimmung teilnehmen.

5. Einen Abstimmungsschein erhält auf Antrag     

5.1    eine abstimmungsberechtigte Person, die im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist,

5.2    eine abstimmungsberechtigte Person, die nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist,

  1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,
  2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist oder
  3. wenn ihr Abstimmungsrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Abstimmungsverzeichnisses dem Gemeindeabstimmungsleiter bekannt geworden ist.

Abstimmungsberechtigte, die im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, können Abstimmungsscheine bis zum 04.11.2022, 12:00 Uhr, bei dem Gemeindeabstimmungsleiter schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder in elektronisch dokumentierbarer Form beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax als gewahrt.

Nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragene Abstimmungsberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen Abstimmungsscheine noch bis zum Abstimmungstag, 15:00 Uhr beantragen. Das gleiche gilt, wenn eine abstimmungsberechtigte Person, die im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist, wegen plötzlicher Erkrankung den Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

6. Die abstimmungsberechtigte Person erhält mit dem Abstimmungsschein zugleich

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen hellroten, mit der Anschrift, an die der Abstimmungsbrief zurückzusenden ist, versehenen Abstimmungsbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefabstimmung.

Einer anderen als der abstimmungsberechtigten Person persönlich dürfen der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der abstimmungsberechtigten Person unterschriebene Abstimmungsscheinantrag oder eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Abstimmungsscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Abstimmungsscheins und der Briefabstimmungsunterlagen vorgelegt wird.

Bei der Briefabstimmung muss die oder der Abstimmende den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des für die Briefabstimmung bestimmten Abstimmungsbezirks zugeht.

Altenholz, 6. Oktober 2022

Gemeinde Altenholz
Gemeindeabstimmungsleiter

Allensteiner Weg  2-4
24161 Altenholz