13. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung
Bekanntmachung der 13. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 04. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 3 Ges. v. 04. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 564), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 14. Dezember 2022 folgende 13. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel 1
In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von 2,86 € in 3,21 € geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von 0,94 € in 0,87 € geändert.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Altenholz, 15. Dezember 2022
Ehrich
Bürgermeister