Verwaltung

Stift - Bebauungsplan Nr. 42A beschlossen

Veröffentlicht in Bekanntmachungen B-Plaene

Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 42A der Gemeinde Altenholz für das Gebiet nördlich der „Boelckestraße“, östlich der „Dänischenhagener Straße“, östlich der Straße „Stegeltor“ und westlich der Straße „Friedrichsruher Weg“ (siehe Lageplan), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 42A tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan Nr. 42A und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, Zimmer 212, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.altenholz.de eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Altenholz geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Altenholz unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsachen, aus denen sich die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Lageplan – Darstellung des Plangeltungsbereichs

lageplan BPlan 42a

Altenholz, 13. März 2023

Buchau
Bürgermeister