Bekanntmachung über die Möglichkeit des Online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz am 14. Mai 2023

Veröffentlicht in Kommunalwahl 2023

Vom 03. April bis zum 11. Mai 2023 ist es auf der Homepage der Gemeinde Altenholz (http://www.altenholz.de) möglich, dass Sie Ihre Wahlscheine auch per Web-Formular beantragen. Unter „Politik & Verwaltung => Wahlen und Ergebnisse => „Kommunalwahl 2023“ sind die entsprechenden Hyperlinks zum Online-Antrag zu finden.

Sie haben bis zum 11. Mai 2023, 12:00 Uhr, die Möglichkeit des Online-Antrags auf Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahl in Gemeinde Altenholz über die gemeindliche Homepage; danach steht dieser Dienst nicht mehr zur Verfügung.

Unabhängig von der Beantragung des Wahlscheines über die gemeindliche Homepage, können Sie Ihre Wahlscheine auch zu den Öffnungszeiten des BürgerBüros im Rathaus, per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), per Fax (0431/3201-260) oder auf dem Postweg (Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz) beantragen. Bitte beachten Sie den rechtlich vorgeschriebenen Annahmeschluss für Wahlscheinanträge (12. Mai 2023, 12:00 Uhr).


Altenholz, 27. März 2023

GEMEINDE ALTENHOLZ
Gemeindewahlleiter

Link zum Webwahlschein