Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 in der Gemeinde Altenholz
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März 2023 folgende
unmittelbaren Wahlvorschläge (I)
und
Listenwahlvorschläge (II)
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
I) Unmittelbare Wahlvorschläge (geordnet nach Wahlkreisen)
Bekanntmachung Wahlvorschläge Kommunalwahl 2023.pdf
GEMEINDE ALTENHOLZ
Gemeindewahlleiter