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Schiedsperson

Was ist die Aufgabe eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau?*
(*im Folgenden wird der Einfachheit halber von Schiedsmann gesprochen)
Unter dem Motto "schlichten statt richten" steht der Schiedsmann allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenholz zur Streitschlichtung zur Verfügung. Der Schiedsmann versucht, mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung im persönlichen Gespräch mit den Streitenden eine einvernehmliche friedliche Lösung herbeizuführen. Erst wenn eine Einigung nicht möglich ist, erhalten die Beteiligten eine rechtskräftige amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht.

Am häufigsten wird der Schiedsmann in nachbarrechtlichen Angelegenheiten tätig. Darüberhinaus ist eine Streitschlichtung auch in Strafsachen wie Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Verletzung des Briefgeheimnisses möglich. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist immer die Einigung. Es gibt weder Sieger noch Besiegte, sondern Menschen, die sich wieder friedlich begegnen können.

Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein oder des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
http://www.schiedsamt.de/index.php

Rechtsgrundlage:
Die Rechtsgrundlage für das Schiedsverfahren ist die Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO)
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchiedsO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true

Ansprechperson
Herr Herbert Schulz
Tel: 0431 33 48 41 und 01575 660 62 37
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