Mitgliederbrief Dezember
Liebe Mitglieder,
Ab dem Kalenderjahr 2024 tritt die erste Stufe der von der Mitgliederversammlung beschlossenen neuen Beitragsstruktur in Kraft, die zweite Stufe folgt dann 2026. Nach mehr als einem Jahrzehnt konstanter Beiträge ist diese Erhöhung unvermeidlich, um die SHUG im finanziellen Gleichgewicht zu halten. Die ab 1.1.2024 geltenden Mindestbeiträge sind für
- Einzelpersonen 22,00 €
- Ehepaare und Familien 30,00 €
- Schulen, Firmen, Vereine, und Kommunen 60,00 €
- Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten, und Azubis frei
Ich freue mich , Sie bei den neuen Vorträgen 2024 begrüßen zu können.
Heide A. König