Bekanntmachung über den Beginn der Kartierung im Rahmen der 2. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

In der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Liegenschaften am 27.09.2022 wurde die 2. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Altenholz beschlossen. Die Mitarbeitenden des Planungsbüros Jacob und Fichtner PartGmbH, 22848 Norderstedt, sind daher von der Gemeinde Altenholz beauftragt den Landschaftsplan im Sinne der Naturschutzgesetze (§ 11 BNatschG, §7 LNatschG) aufzustellen. Für die Erstellung werden ab Mitte Mai 2024 bis September 2024 im gesamten Gemeindegebiet auf öffentlichen und nicht-öffentlichen Flächen Kartierungen der Flora und Fauna vorgenommen. Private Gärten sind hiervon ausgenommen.

Die Mitarbeitenden des Planungsbüros sind deshalb gemäß § 49 I Nr. 1 LNatschG befugt Grundstücke mit Ausnahme von Wohngrundstücken zu betreten und Bestandserhebungen zur Biotoptypenkartierung vorzunehmen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Szymanski 0431 – 3201413; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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