Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung B-Plan Nr. 1
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Altenholz als Angebots-B-Plan für das Gebiet des Einzelhandelsdiscounters und des Getränkemarktes im Ortsteil Stift sowie der angrenzenden Straße Friedrichsruher Weg mit dem Kreuzungsbereich Boelckestraße im Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2023 beschlossen, die 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Altenholz als Angebots-B-Plan für das Gebiet des Einzelhandelsdiscounters und des Getränkemarktes im Ortsteil Stift sowie der angrenzenden Straße Friedrichsruher Weg mit dem Kreuzungsbereich Boelckestraße im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Planungsziel:
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Einzelhandelsdiscounters (Aldi) und die städteplanerische und verkehrliche Neuordnung des Bereiches Einfahrt Getränkemarkt sowie Kreuzungsbereich Boelckestraße, Friedrichsruher Weg und Stegeltor geschaffen werden.
Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird abgesehen.
Der vorgesehene Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist im nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Altenholz, 29. Mai 2024
Mike Buchau
Bürgermeister