Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für das Gebiet "Brammerkamp"

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse im Verfahren zur Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Gemeinde Altenholz im Parallelverfahren für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch die Straße Postkamp – L 254 (zugleich nördliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 7/8 und 7/13), im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof“ und „Freesenberg“ (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz hat in ihrer Sitzung am 24. April 2024 beschlossen, die Aufstellungsbeschlüsse zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 41 für das Gebiet in der Flur 3 der Gemarkung Klausdorf, begrenzt im Norden durch die Straße Postkamp – L 254 (zugleich nördliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 7/8 und 7/13, im Nordosten und Osten durch die Bebauung „Kapenhof“ und „Freesenberg“ (zugleich südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 244 sowie östliche Flurstücksgrenzen der Flurstücke 2/30, 2/32, 17/21 und 23/1), im Süden durch die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 24/3 sowie im Westen durch die westliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 23/1 in Verlängerung bis zur Straße Postkamp – L 254 aufzuheben.Lageplan BPlan41

Die genannten Bauleitplanverfahren sind somit eingestellt.

Die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse wird hiermit bekannt gemacht.

Altenholz, 31. Mai 2024

Mike Buchau
Bürgermeister