Baumschutz
Knick- und umfangreichere Baumpflegearbeiten sowie die Fällung von Bäumen sind zum Schutz der Wildtiere und ihrer Nist- und Brutplätze grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 29. Februar eines jeden Jahres möglich und stehen auch in der Gemeinde Altenholz in den nächsten Monaten an.
Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope. Sie dienen einer Vielzahl an Pflanzen und Tieren als Lebensraum, bieten Nahrung aber auch Versteck- und Brutmöglichkeiten. Gleichzeitig erfüllen sie eine wichtige Funktion im Naturhaushalt als Wind-, Wetter- und Erosionsschutz und sind in Schleswig-Holstein ein prägendes Landschaftselement.
Jedoch können sowohl Knicks als auch Gehölzstreifen ihre wichtige Funktion im Naturhaushalt nicht mehr erfüllen, wenn die Gehölze auswachsen und gerade im unteren Bereich immer lichter werden. Es entstehen Lücken, durch die der Wind weht. Die ursprüngliche Schutzfunktion ist nicht mehr gegeben. Zum Funktionserhalt ist es daher notwendig, Knicks alle 10 bis 15 Jahre »auf den Stock« zu setzen. Dabei werden die Gehölze bis auf den Stock zurückgeschnitten und somit zu neuem Ausschlagen gezwungen. Etwa alle 40 bis 60 Meter bleiben dabei sogenannte Überhälter stehen.
Die Gemeindeverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Bauhof einen Knickpflegeplan für das Gemeindegebiet ausgearbeitet, der die oben genannten Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Die Gemeinde Altenholz verfügt über einen großen und teilweise sehr alten Baumbestand, welcher bestmöglich gepflegt und erhalten werden soll. Nur wenn Schädigungen oder Krankheiten, z.B. durch Pilzbefall, vorliegen, wird eine Fällung in Betracht gezogen. Bevor in Altenholz ein Baum gefällt wird, wird der Zustand des Baumes durch einen Baumsachverständigen begutachtet. Bei größerem Stammumfang oder ortsbildprägendem Standort wird eine Fällung i.d.R. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beantragt und die Notwendigkeit durch externe Sachverständige geprüft. Erst wenn eine Genehmigung der UNB vorliegt, wird der Baum gefällt. Meist beinhaltet die Genehmigung einer Fällung entsprechende Ausgleichsmaßnahmen. Das bedeutet, für einen gefällten Baum werden i.d.R. zwei oder drei neue Bäume gepflanzt.
Eine eigene Baumschutzsatzung hat die Gemeinde Altenholz nicht. Es gelten die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatchG) des Landes Schleswig-Holstein. Zuständig ist für die Gemeinde Altenholz die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Anträge zur Fällung von schützenwerten Bäumen und Knicküber-hältern richten Sie bitte an die UNB. Entsprechende Formulare finden Sie auf der Homepage der UNB (Link siehe unten).
Die genauen Bestimmungen zum Baum- und Knickschutz entnehmen Sie bitte unten stehender Homepage der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde:
Untere Naturschutzbehörde – Kreis Rendsburg-Eckernförde
Frau Nicole Diekmann
Tel: 04331 202-505
E-Mail:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/umwelt/untere-naturschutzbehoerde