Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Altenholz

Veröffentlicht in Kinder und Jugendbeirat

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 i.V.m. §§ 47d und 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. Schl.-Holst., S. 308) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.07.2024 folgende Satzung erlassen:

pdfNeufassung_der_Satzung_für_den_Kinder-_und_Jugendbeirat.pdf

 

Altenholz, den 10.07.2024

Mike Buchau

Bürgermeister