Wahlhelferformular
Wahlhelfer sind während der Wahl im Wahlvorstand als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellvertretende/r Schriftführer/in oder Beisitzer/in tätig. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, welches für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig ist. Als Wahlhelfer/in kann jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigte Bürger eingesetz werden.
Zeitgleich mit der Europawahl am 25. Mai 2014 findet in der Gemeinde Altenholz die Seniorenbeiratswahl statt. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,- EUR ausgezahlt.