1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2014

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. September 2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

   

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
einschl. der Nachträge

   

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

           

1.

im Ergebnisplan der

       
 

Gesamtbetrag der Erträge

180.700 €

 

16.429.400 €

16.610.100 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen 

381.100 €

 

16.636.400 €

17.017.500 €

 

Jahresfehlbetrag

200.400 €

 

207.000 €

407.400 €

           

2.

im Finanzplan der

       
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

180.700 €

 

15.599.300 €

15.780.000 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

381.100 €

 

14.754.100 €

15.135.200 €

           
 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.413.200 €

 

631.800 €

2.045.000 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.694.600 €

 

1.477.000 €

3.171.600 €

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 310.600 € auf 1.634.700 €.

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2014 bleiben unverändert.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 2. Oktober 2014 erteilt.

Altenholz, 10. Oktober 2014

Ehrich
Bürgermeister

 

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 24. Oktober 2014

Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister