Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2014 und Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1.

im Ergebnisplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.750.500 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.001.100 Euro

 

einem Jahresfehlbetrag von

250.600 Euro

     

2.

im Finanzplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

15.738.300 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

15.100.800 Euro

     
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

4.053.000 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

4.690.500 Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

3.192.200 Euro

     

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.500.000 Euro

     

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

4.000.000 Euro

     

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 
 

auf

115 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 
 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

370 %

     

2.

Gewerbesteuer

350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 6. Januar 2015 erteilt.

Altenholz, 9. Januar 2015

Ehrich
Bürgermeister

 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung 2015 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Altenholz, 23. Januar 2015

Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister