Erteilung der Genehmigung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Abfallwirtschaftshofes nördlich und südlich der K49 sowie östlich und westlich der Straße Kubitzberg im Ortsteil Dehnhöft
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.9.2014 beschlossene 28. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Altenholz für das Gebiet des Abfallwirtschaftshofes nördlich und südlich der K49 sowie östlich und westlich der Straße Kubitzberg im Ortsteil Dehnhöft (siehe Lageplan) mit Bescheid vom 27.1.2015, Az.: IV 265 – 512.111 – 58.5 (28.Ä), nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, Zimmer 213, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Altenholz geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Altenholz, 16. Februar 2016
Ehrich
Bürgermeister