1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23. März 2016 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermin- dert um |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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1. |
im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge |
493.900 € |
19.605.600 € |
20.099.500 € |
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Gesamtbetrag der Aufwendungen |
395.800 € |
19.243.800 € |
19.639.600 € |
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Jahresüberschuss |
98.100 € |
361.800 € |
459.900 € |
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2. |
im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
132.700 € |
17.025.500 € |
17.158.200 € |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
405.800 € |
16.964.900 € |
17.370.700 € |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.100.000 € |
8.388.200 € |
9.488.200 € |
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Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investi-tionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.100.000 € |
8.977.600 € |
10.077.600 € |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 1.171.800 € auf 2.271.800 €.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 119 Stellen auf 117 Stellen.
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2016 bleiben unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30. März 2016 erteilt.
Altenholz, 4. April 2016
Ehrich
Bürgermeister
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenholz für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und die Anlagen können im Rathaus bei Herrn Pahl, Zimmer 218, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Altenholz, 22 April 2016
Gemeinde Altenholz
Ehrich
Bürgermeister