Hinweis auf aktuelle verkehrsrechtliche Änderungen an der Klausdorfer Straße
1. Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der K 19
Im Bereich der Klausdorfer Straße zwischen dem Kreisel in der Willy-Busch-Straße und Erdbeerfeld (K 19) dürfen Radfahrer künftig auf der Straße fahren. Die Radwegebenutzungspflicht wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde aufgehoben, die entsprechenden blauen Schilder mit weißem Fahrrad (VZ 240) werden abgebaut und mit Gehwegschild (VZ 239) und einem Zusatzschild „Radfahrer frei!" (ZZ 1022-10) versehen. Damit wird den Radfahrern ermöglicht, selber zu wählen, ob sie die Straße oder den Radweg benutzen.
Die Frage der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der K 19 wurde von den Ausschussmitgliedern auf der 15. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.1.2016 diskutiert. Es wurde mehrheitlich beschlossen, sich gegenüber dem Kreis für die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auszusprechen.
Gründe dafür waren unter anderem folgende:
Die Gesetzesnovelle der StVO aus 2009 (Fahrradnovelle) zielt darauf ab, die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken. Langjährige Untersuchungen haben ergeben, dass Radfahrer, die sich auf der Fahrbahn befinden, aufgrund des Sichtkontakts von den Autofahrern besser wahrgenommen werden und auch ihrerseits den Kfz-Verkehr besser wahrnehmen. Die Aufhebung der Trennung der Verkehrsarten hin zum Mischprinzip könnte zu einer Reduzierung der Unfallhäufigkeit führen.
Im Zusammenhang mit Radwegen gibt es auch erhebliche Sicherheitsbedenken. Die Radwege sind an manchen Stellen sehr schmal, uneben, aufgebrochen, machen plötzliche Verschwenkungen, führen zu nah an parkenden Fahrzeugen vorbei oder weisen andere Besonderheiten auf, die Radfahrer zusätzlich gefährden, z. B. durch Binden von Aufmerksamkeit, und einen erheblichen Komfortverlust darstellen. Im Kontrast dazu sind die Fahrbahnen zumeist gepflegt. Radfahrern muss daher die Möglichkeit gegeben werden, dort zu fahren, wo sie am sichersten sind.
Die Straßenmeisterei Rendsburg-Eckernförde wurde vom Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Diese Maßnahme hat das langfristige Ziel, die Eigenverantwortlichkeit aller Verkehrsteilnehmer zu stärken. Das bedeutet, dass im Rahmen des Erschließungsverfahrens und der späteren Bauarbeiten im Neubaugebiet „Am Dehnberg" eine gesteigerte gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer notwendig sein wird.
2. Vorfahrt für Radfahrer auf dem Radweg Altenholzer Straße / Einbiegung in die Klausdorfer Straße
Die Verkehrszeichen Nr. 205 „Vorfahrt gewähren" auf dem Radweg forderten die Radfahrer bislang auf, den Autofahrern Vorfahrt einzuräumen. Sie widersprachen der Regelung in § 9 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) und waren deshalb zu entfernen, auch wenn der Radverkehr nicht direkt parallel zur Straße verläuft, sondern um wenige Meter verschwenkt ist.
§ 9 Abs. 3 StVO regelt ausdrücklich: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Radfahrer sind auch dann durchfahren zu lassen, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in die gleiche Richtung fahren.
Ein Antrag der Gemeinde Altenholz bei der Straßenaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde positiv beschieden. Die Maßnahme wird in naher Zukunft vom Bauhof umgesetzt werden.
Auch an dieser Kreuzung wird um gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer gebeten.
Der Bürgermeister
Gemeinde Altenholz
Bau- und Ordnungsamt