Anleinpflicht für Hunde

Veröffentlicht in Meldungen

Liebe Altenholzer Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,

wenn Ihr Hund auf Zuruf sofort zu Ihnen kommt und sich ohne Leine nicht weit von Ihnen entfernt, dürfen Sie grundsätzlich, solange Sie sich in keinem gefahrträchtigen Bereich befinden, Ihren Hund innerhalb geschlossener Ortschaften ableinen.

Wann und wo es jedoch erforderlich ist, dass ein Hund stets an der Leine geführt wird, ergibt sich in Schleswig-Holstein aus dem Gesetz über das Halten von Hunden und anderen Rechtsvorschriften, wie dem Landeswaldgesetz, dem Landesjagdgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz.

Das Gesetz über das Halten von Hunden fordert eine grundsätzliche Vorsicht vom Hundehalter, dass von seinem Hund keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Das heißt, es dürfen weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden.

Ein Bereich kann gefahrträchtig sein, wenn es einen erhöhten Publikumsverkehr gibt. Aber auch, wenn nicht viele Menschen in der Nähe sind, gibt es gem. § 3 Absatz 2 HundeG grundsätzlich einige Bereiche, in denen eine Anleinpflicht gilt.

Dazu gehören unter anderem:

  • öffentliche Versammlungen und Volksfeste
  • innerorts zugängliche umfriedete oder anderweitig begrenzte Park-, Garten- und Grünanlagen
  • die Sportanlagen
  • der Altenholzener Friedhof
  • Märkte

An besonderen Örtlichkeiten, wie Kirchen, Kindergärten, Schulen, Vortrags- und Versammlungsräumen, ist die Mitnahme Ihres Hundes verboten.

Wenn Sie Ihren Hund außerhalb eines ausbruchssicheren Grundstücks führen oder laufen lassen, haben Sie ihm ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen, aufgrund derer Sie als Hundehalter ermittelt werden können.

Führen Sie Ihren Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft aus, haben Sie die durch Ihr Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Um Sie in der Pflicht zur Entfernung und ordnungsgemäßer Entsorgung von Verunreinigungen Ihres Hundes zu unterstützen, hängen Kotbeutel an gängigen Hundeauslaufbereichen aus.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Ordnungsamt