Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Veröffentlicht in Öffentliche Bekanntmachungen

Folgende Änderungssatzungen, die durch die Gemeindevertretung am 18.12.19 beschlossen wurden, werden hiermit bekanntgemacht:

 

Bekanntmachung der 10. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz
(Beitrags- und Gebührensatzung)


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), und der §§ 1 Abs. 1, 6 Abs. 1 bis 7, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 69), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 18. Dezember 2019 folgende 10. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:


Artikel 1

In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung von 2,47 € in 2,29 € je m³ Abwasser geändert.

In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung von 0,64 € in 0,59 € je m² gebührenpflichtiger Fläche geändert.


Artikel 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


Altenholz, 19. Dezember 2019


Ehrich
Bürgermeister