Öffentliche Zustellung durch amtliche Bekanntmachung

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An Herrn Mickael Karam, letzte bekannte Anschrift: Dehnhöft 8, 24161 Altenholz, werden hiermit für die Gemeinde Altenholz, vertreten durch den Bürgermeister, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz drei Schriftstücke öffentlich zugestellt. Datum der Schriftstücke: 26.06.2024 Aktenzeichen der Schriftstücke: 24525-1. Die Schriftstücke können im Fachbereich III der Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, zu den Öffnungszeiten in Empfang genommen werden. Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Gemeinde Altenholz, 27.06.2024

Bekämpfung von Ratten

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Anordnung einer Bekämpfung von Ratten im Bereich der Gemeinde Altenholz

Aufgrund des § 17 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1.045), zuletzt geändert durch Artikel 8v des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. S. 359), in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 2 der Landesverordnung zur Über-tragung von Ermächtigungen und Bestimmungen von Zuständigkeiten nach dem Infekti-onsschutzgesetz (IfSGErmÜV) vom 22. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 35), Ressortbe-zeichnung zuletzt ersetzt durch Artikel 66 der Landesverordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 und Abs. 3 des Allgemeinen Ver-waltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) sowie der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 23. April 2024, wird Folgendes verordnet:

 

Einwohnerversammlung am 26. Juni 2024

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Bekanntmachung

Gemäß § 16 b der Gemeindeordnung und § 10 der Hauptsatzung lade ich für

Mittwoch, den 26. Juni 2024, um 17.30 Uhr,

zu einer                                            

Einwohnerversammlung

in den Ratssaal der Gemeinde Altenholz,
Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz

ein.

Bekanntmachung der 1. Änderung der Vereinbarung über das Feuerwehrwesen in dem zur Gemeinde Dänischenhagen gehörenden Teil des Gewerbegebietes Lehmkaten in einer kommunalen Zusammenarbeit nach § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit

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Die 1. Änderung der Vereinbarung über das Feuerwehrwesen in dem zur Gemeinde Dänischenhagen gehörenden Teil des Gewerbegebietes Lehmkaten in einer kommunalen Zusammenarbeit nach § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit wurde am 11.12.2023 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dänischenhagen und am 13.12.2023 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenholz beschlossen. Daraufhin wurde die Vereinbarung ausgefertigt.

Die 1. Änderung der Vereinbarung wird hiermit bekannt gegeben und kann eingesehen werden.

Mike Buchau

Bürgermeister

pdf1.-Änderung-Feuerwehrwesen.pdf