Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 200, 203), und der §§ 1, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Altenholz vom 9. Dezember 2015 folgende 6. Änderungssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Herstellung, Veränderung und Beseitigung von Grundstücksanschlüssen der Gemeinde Altenholz erlassen:
Artikel 1
In § 24 Abs. 1 wird der Gebührensatz von „2,75 €" in „2,61 €" geändert.
In § 24 Abs. 2 Buchstabe a wird der Gebührensatz von „0,63 €" in „0,71 €" geändert.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Altenholz, 10. Dezember 2015
Ehrich
Bürgermeister
Hinweis der Verwaltung zur vorstehenden Bekanntmachung:
Mit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung wird ab 1. Januar 2016 der Gebührensatz für das Ableiten von Schmutzwasser von bisher 2,75 € um 0,14 € auf 2,61 € je m³ Abwasser gesenkt. Gleichzeitig wird der Gebührensatz für das Ableiten von Niederschlagswasser von bisher 0,63 € um 0,08 € auf 0,71 € je m² gebührenpflichtiger Fläche angehoben; diese Gebührenanhebung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass gegenüber der Gebührenkalkulation des Vorjahres die laufenden Kosten um 140.000 € angehoben wurden, die insbesondere für die Entschlammung von Regenrückhaltebecken benötigt werden.