BürgerBüro eingeschränkt erreichbar

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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am Dienstag, den 17.08.2021, ist das BürgerBüro aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen nur von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. An allen anderen Tagen bleiben die Öffnungszeiten unverändert.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste

Aufhebung der Tempo-30-Zone im Verlauf der K 19

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Die vorhandene Tempo-30-Zone im Verlauf der K19, Knooper Landstraße, wird aufgehoben. Bei einer Überprüfung der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurde festgestellt, dass in dem o.g. Gebiet eine solche Zone nicht zulässig ist. Ausnahmen sind hiervon nicht vorgesehen.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wird die Beschilderung in Kürze entfernen, sodass dann im Bereich der Knooper Landstraße eine Geschwindigkeit von 50 km/h zugelassen sein wird.

ACHTUNG: Die Vorfahrtregeln werden sich in diesem Zuge ändern. Die „Rechts-Vor-Links-Regelung“ gilt dann nicht mehr.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Haupt- und Ordnungsamt

AWR - Änderung in der Restmüllabfuhr ab April

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Umstellung der Restmüllabfuhr von 40 Litern vierzehntäglich auf 80 Liter vierwöchentlich ab April 2021

Diese Änderung des Abfuhrrhythmus führt zu einer Verringerung des LKW-Verkehrs, vermeidet Halte- und Anfahrvorgänge der Müllfahrzeuge und reduziert auf diese Weise Abgas- und Lärmemissionen. Darüber hinaus können im Zuge der Umstellung Kosten bei der Restmüllabfuhr in jährlich sechsstelliger Größenordnung eingespart werden.

Geflügelpest-Beobachtungsgebiet aufgehoben

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Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Seuchenfeststellung und Anordnung von Restriktionszonen zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 05.03.2021 in der Fassung der 1. Änderung vom 06.04.2021 im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Gettorf wird mit Wirkung ab dem 17.04.2021 aufgehoben.

Geflügelpest

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Die Gemeinde Altenholz wurde mit der

Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des
Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Seuchenfeststellung und
Anordnung von Restriktionszonen zur Bekämpfung der Geflügelpest

vom 05.03.2021 als Beobachtungsgebiet eingestuft.