3. Änderungssatzung zur Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Altenholz

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Aufgrund der §§ 4, 47 d und 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 19.9.2017 folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1

1. Im § 3 Abs. 4 Satz 1 wird bei der in Klammern gesetzten Aufzählung der Schulen die bisher als „Regionalschule Altenholz" genannte Schule als „Gemeinschaftsschule Altenholz" bezeichnet.

2. In § 4 Abs. 1 Satz 2 wird der Wahltermin orientiert an den landesweiten Wahlen neu festgelegt. Der Satz lautet nun wie folgt:
(1) Der Wahltermin orientiert sich an den landesweiten Wahlen der Kinder- und Jugendvertretungen Schleswig-Holsteins.

3. Der § 4 Abs. 2 lautet wie folgt:
(2) Spätestens vier Wochen nach der Wahl tritt der Kinder- und Jugendbeirat zu einer konstituierenden Sitzung zusammen.

Ehrich
Bürgermeister