Wahlbekanntmachung
1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt:
1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende fünf Wahlbezirke eingeteilt:
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Altenholz wird in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis zum 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Altenholzer Rathaus, Allensteiner Weg 2-4, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der angegebene Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.
Am 26. Mai 2019 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) statt.
In der Gemeinde Altenholz werden in diesem Zusammenhang fünf allgemeine Wahlbezirke und ein Briefwahlbezirk gebildet, in denen jeweils ein aus mindestens sechs Mitgliedern bestehender Wahlvorstand eingesetzt werden soll.
Nur mit Ihrem Engagement wird es möglich sein, den reibungslosen Ablauf der Europawahl sicherzustellen.
Ich bitte deshalb alle für diese Wahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl, indem sie sich als Mitglied im Wahlvorstand in einem der Wahlbezirke zur Verfügung stellen. Ihre Tätigkeit besteht darin, am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und im Anschluss daran die Feststellung des Wahlergebnisses zu gewährleisten.
Da nur zu Beginn sowie zur Ergebnisermittlung für alle Wahlvorstandsmitglieder Anwesenheitspflicht herrscht, müssen Sie nicht den ganzen Tag im Wahllokal verbleiben. In der übrigen Zeit kann sich (nach eigener Übereinkunft) abgewechselt werden, so dass lediglich ein halber Tag zu „opfern" ist. Hierfür wird eine Entschädigung i.H.v. 50,- € gezahlt.
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, bitte ich, sich mit dieses Meldevordruckes Europawahl_Vordruck.pdf bis zum 30. April 2019 mit der Gemeindebehörde für die Europawahl – Fachbereich 1 – Hauptamt -, Rathaus, Zimmer 113, persönlich oder telefonisch unter 32 01-113 / 105 in Verbindung zu setzen.
Sofern Sie bereits in den vergangenen Jahren als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitgewirkt haben und ich somit bereits über Ihre persönlichen Angaben verfüge, reicht auch eine kurze formlose E-Mail an Frau Fischer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit der Sie Ihr erneutes Mitwirken erklären.
Altenholz, 22. März 2019
Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Gemeindebehörde
Das Antragsformular auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament finden Sie hier:
https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Wahlergebnis der 8. Wahl zum Europäischen Parlament
am 25. Mai 2014 in der Gemeinde Altenholz
Nebenstehendes vorläufiges amtliches Endergebnis der 8. Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 in der Gemeinde Altenholz gebe ich hiermit bekannt.
Den zahlreichen ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände, die für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der Ermittlung der Ergebnisse in den Wahllokalen gesorgt haben, möchte ich an dieser Stelle für ihren engagierten Einsatz meinen herzlichen Dank aussprechen.
Gemeinde Altenholz |
Wahlhelfer sind während der Wahl im Wahlvorstand als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellvertretende/r Schriftführer/in oder Beisitzer/in tätig. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, welches für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig ist. Als Wahlhelfer/in kann jede wahlberechtigte Bürgerin und jeder wahlberechtigte Bürger eingesetz werden.
Zeitgleich mit der Europawahl am 25. Mai 2014 findet in der Gemeinde Altenholz die Seniorenbeiratswahl statt. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer/in wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,- EUR ausgezahlt.