Abfuhrverschiebungen Weihnachten und Neujahr

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Wie in jedem Jahr wird die Abfallentsorgung um Weihnachten und Neujahr wegen der Feiertage teilweise verschoben.

Termin

Verschoben auf

Montag, 26.12.2016

Dienstag, 27.12.2016

Dienstag, 27.12.2016

Mittwoch, 28.12.2016

Mittwoch, 28.12.2016

Donnerstag, 29.12.2016

Donnerstag, 29.12.2016

Freitag, 30.12.2016

Freitag, 30.12.2016

Samstag, 31.12.2016

Ab Montag, den 2. Januar 2017 finden alle Abfuhren wieder wie gewohnt statt.

An Heiligabend und Silvester bleiben alle AWR-Recyclinghöfe geschlossen.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Kundenservice unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch von Montag-Freitag 7.30-17.00 Uhr unter 04331 / 345 – 123 zur Verfügung.

Ansprechpartner für diese Pressemitteilung:
Ralph Hohenschurz-Schmidt
Tel.: 04331 / 345 - 103, Fax: - 111
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Widerspruch gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister

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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Altenholz,

bezugnehmend auf und die am 7. Mai 2017 bevorstehende Landtagswahl weist die Gemeinde Altenholz darauf hin, dass die Meldebehörde nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) den Parteien und Wählergruppen in den vorangehenden sechs Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen darf. Diese dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten für diesen und für die nachfolgenden Fälle ohne Angaben von Gründen zu widersprechen:

Anleinpflicht für Hunde

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Liebe Altenholzer Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer,

wenn Ihr Hund auf Zuruf sofort zu Ihnen kommt und sich ohne Leine nicht weit von Ihnen entfernt, dürfen Sie grundsätzlich, solange Sie sich in keinem gefahrträchtigen Bereich befinden, Ihren Hund innerhalb geschlossener Ortschaften ableinen.

Wann und wo es jedoch erforderlich ist, dass ein Hund stets an der Leine geführt wird, ergibt sich in Schleswig-Holstein aus dem Gesetz über das Halten von Hunden und anderen Rechtsvorschriften, wie dem Landeswaldgesetz, dem Landesjagdgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz.

Verleihung der Sportehrenmedaille der Gemeinde Altenholz 2016

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Die Gemeinde Altenholz ehrt Sportlerinnen und Sportler für hervorragende sportliche Leistungen mit der Sportehrenmedaille in Gold. Die Ehrung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde jeweils im 1. Quartal eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.

Die Sportehrenmedaille wird Sportlerinnen und Sportlern für folgende Leistungen verliehen:

  • Erster Platz bei Norddeutschen Meisterschaften,
  • erster, zweiter und dritter Platz bei Deutschen Meisterschaften,
  • Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie
  • Teilnahme an Olympischen Spielen.

Voraussetzung ist, dass die Wettkämpfe von einem deutschen Fachverband, der Mitglied im Deutschen Sportbund ist, oder einem international anerkannten Sportverband ausgerichtet worden sind.

Darüber hinaus können auch Sportlerinnen und Sportler geehrt werden, die sonstige besondere sportliche Leistungen erbracht haben, sowie Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise um den Sport verdient gemacht haben.

Die Sportehrenmedaille wird grundsätzlich nur an Sportlerinnen und Sportler verliehen, die den sportlichen Erfolg als Mitglied eines Altenholzer Sportvereins oder als Einwohnerin/Einwohner der Gemeinde Altenholz errungen haben.

Vorschläge für die Verleihung der Sportehrenmedaille werden bis zum 15.12.2016 im Rathaus vom Fachbereich Schulen und Sport gern entgegengenommen. Nachweise, dass die Vorgeschlagenen die genannten Voraussetzungen erfüllen, sind beizufügen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Schulen und Sport

Anträge auf Aufnahme für die neue Kindertagesstätte neben der Claus-Rixen-Schule (CRS)

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

einen Namen hat die neue Kindertagesstätte, die sich neben der Sporthalle der Claus-Rixen-Schule gerade in der Entstehung befindet, noch nicht, aber es ist vorgesehen, dass dort im Sommer 2017 zum Beginn des neuen Kita-Jahres die Arbeit aufgenommen wird.

Geplant sind drei Gruppen von je 10 Kindern im Alter von unter drei Jahren und zwei Gruppen mit je 20 Kindern im Alter von über drei Jahren.

Diese Maßnahme wird in der Gemeinde Altenholz insgesamt zu einer Entspannung der Betreuungssituation führen.

Die Anträge zur Aufnahme in die o. g. neue Kindertagesstätte neben der CRS erhalten Sie ab sofort im Bürgerbüro der Gemeinde Altenholz. Ebenso ist es möglich, den Antrag hier pdfAufnahmeantrag_Kita_Altenholz.pdf herunterzuladen oder über die Seite der für die Trägerschaft vorgesehenen KJSH-Stiftung unter www.kjsh-kita.de.

Die Vergabe der Betreuungsplätze wird im ersten Quartal des nächsten Jahres erfolgen.

Gemeinde Altenholz
Der Bürgermeister
Amt für Bürgerdienste