Corona-Isolationspflicht endet

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Neue Corona-Regelungen

Das Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 16. November 2022 mit Wirkung vom 17. November 2022 die bisher geltenden Quarantäneregeln bei positivem Coronatest aufgehoben. Eine Pflicht zur Absonderung besteht damit im Falle eines positiven Coronatests nicht mehr. Auch die Pflicht zur Kontrolltestung mittels PCR-Test wird aufgehoben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass der PCR-Test weiterhin Voraussetzung für einen Genesenennachweis ist.

Stattdessen ordnet das Gesundheitsministrium im falle eines positiven Tests eine Maskenpflicht und in bestimmten Einrichtungen ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot an.

Die Regelungen des Landes sind vom Kreis Rendsburg-Eckernförde durch eine neue sog. Allgemeinverfügung in geltendes Recht umgesetzt worden.

pdf2022-11-17_Allgemeinverfügung__Kreis_RD-ECK_Maßnahmen_SARS-CoV-2.pdf

3G-Regelung im Rathaus ab 24.11.2021

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Pressemitteilung
Altenholz, 26.11.2021

Seit dem 24. November 2021 gilt für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regelung zum Betreten des Altenholzer Rathauses – die Verwaltung bietet zusätzlich online-Beratung an.

Bürgermeister Carlo Ehrich dazu: „Wir werden diese Pandemie wohl nur durch strenge Maßnahmen beherrschen können. Impfen, Testen, Kontaktreduzierungen und weitgehende Schutzmaßnahmen bei unvermeidlichen Begegnungen sind Voraussetzung. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, um möglichst schnell zu einem normalen Leben zurückzukehren.“

Teststation in Altenholz

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Achtung, Öffnungszeiten gültig bis 06.08.2021!

anschließend gelten folgende Öffnungszeiten:
Donnerstags und freitags von 17-19 Uhr
Samstags von 10 bis 12 Uhr

Unter tatkräftiger Mithilfe Altenholzer Ärzte und Apotheken ist es gelungen, in Altenholz eine Bürger-Teststation einzurichten. Im Gemeindezentrum, Klausdorfer Str. 78 b, haben ab Donnerstag, dem 25. März, alle symptomfreien Personen die Möglichkeit, sich kostenfrei auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Über www.teststation-altenholz.de können Sie sich einen Termin reservieren. Wer ohne vorherige Terminbuchung erscheint, ist ebenso herzlich willkommen, muss aber ggf. eine Wartezeit in Kauf nehmen.

Eingeschränkter Betrieb des Rathauses

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Entwicklung und Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch die öffentlichen Verwaltungen vor besondere Herausforderungen. Für diesen Bereich gilt ebenso das Gebot, Kontakte auf ein zwingend notwendiges Minimum zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund können das Rathaus der Gemeinde Altenholz sowie die Kfz-Zulassung ab dem 15. Dezember 2020 bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache betreten werden (die übrigen Einrichtungen wie Bücherei, Archiv und Jugendzentren, werden geschlossen.)