Gemeinsame Bekanntmachung "Recht auf Einsicht" und "Erteilung von Wahlscheinen"
Gemeinsame Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Gemeinde- und Kreiswahlen
am 14. Mai 2023 in der Gemeinde Altenholz
1. Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde- und Kreiswahl in der Gemeinde Altenholz wird in der Zeit vom 24. April 2023 bis 28. April 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde in 24161 Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, Bürgerbüro, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes besteht.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.